Kindertagesstätten

Die Kommune Herning bietet viele verschiedene Formen der Kinderbetreuung an, beginnend bei der Tagespflege (die Betreuung erfolgt im Haushalt der Tagesmutter, wo eine erwachsene Person 3-5 Kinder im Alter 24 Wochen bis 2 Jahre und 9 Monate betreut), über Kinderkrippen bis zu Kindergärten und altersintegrierten Einrichtungen. Für die größeren Kinder gibt es Freizeiteinrichtungen, Schulhorte und Klubs.
Außerdem besteht die Möglichkeit der privaten Betreuung sowie Betreuung eigener Kinder mit Zuschuss oder der Betreuung über die Kommunengrenzen hinaus.
Die Kommune Herning hat eine Betreuungsgarantie innerhalb der 13 Betreuungsbezirke. Das bedeutet, dass für Ihr Kind ein Platz in einer Kindertagesstätte in dem Betreuungsbezirk garantiert wird, in dem Sie wohnen. Wollen Sie Ihr Kind in einem bestimmten Betreuungsangebot unterbringen, kann innerhalb von 3 Monaten ein Platz garantiert werden.
Für alle zweisprachigen Kleinkinder (2,9 – 6 Jahre) gilt §4 des Volksschulgesetzes. Das bedeutet, dass alle Kleinkinder mit einer anderen Muttersprache als Dänisch sprachliche Anregung in der Kindertagesstätte erhalten - sofern dies nötig ist. In der Kommune Herning gibt es Sprachberater und Pädagogen, die diese Aufgabe übernehmen.
PlatzZone
Die PlatzZone (PladsZonen) ist ein webbasiertes Selbstbedienungssystem für diejenigen, die eine Kinderbetreuung in der Kommune Herning benötigen – und diejenigen, die bereits ein Kind in einer Kindertagesstätte der Kommune haben.
Mithilfe der PlatzZone melden Sie Ihr Kind in einer Kindertagesstätte an. Über die PlatzZone nehmen Sie ebenfalls Änderungen/Aktualisierungen innerhalb des gewählten Angebots vor.
Die PlatzZone beantwortet auch eine Reihe von Fragen zu Kindertagesstätten in der Kommune Herning. Außerdem erhalten Sie Hilfe bei praktischen Fragen, zu denen Sie sich als Eltern eines Kindes im Betreuungsalter verhalten müssen.
In der PlatzZone kann man:
• Das Angebot an Kindertagesstätten finden und ansehen
• Ein Kind für eine Tagesmutter oder Einrichtung anmelden
• Änderungen von Wünschen und Prioritäten vornehmen
• Den Platz des Kindes in der Warteliste sehen
• Den Eigenanteil der Zahlung für die Kinderbetreuung berechnen
• Den Geschwisterzuschuss und einen finanziellen Freiplatz oder teilweisen Freiplatz berechnen
• Das Einkommen ändern und einen finanziellen Freiplatz oder teilweisen Freiplatz beantragen
• Kinder aus der Kinderbetreuung abmelden
• Neuigkeiten und Informationen lesen
• Relevante elektronische Broschüren herunterladen
Sofern man die PlatzZone nutzen möchte, wendet man sich persönlich an das Bürgeramt.