Wenn ein Unternehmen ausländische Mitarbeiter einstellen möchte, sind eine Reihe von Formalitä-ten zu beachten, mit denen vertraut zu sein, für den Arbeitgeber zweckmäßig sein kann. Wir möchten den Unternehmen und den ausländischen Mitarbeitern mittels dieser Seite mit relevanten Informationen behilflich sein.
Beschaffen von Arbeitskräften
Jobcenter Herning - www.jobnet.dk : Hier kann das Unternehmen bezüglich ausländischer Arbeits-kräfte annoncieren (die Botschaften sehen hier nach, wenn sie Anfragen erhalten). Gezielte Annoncen sollten entweder auf Englisch oder in der Sprache des Empfängerlandes geschrieben sein. Unter www.workimport.dk sind anleitende Checklisten für persönliche Papiere zu finden, die vor der Einreise beschafft werden müssen, sowie eine Checkliste bezüglich der öffentlichen Behörden, die nach der Ankunft in Dänemark aufgesucht werden müssen. Die Homepage ist auf Englisch und Deutsch vorzufinden.
Die dänischen Botschaften in Warschau, Polen, und in Berlin, Deutschland, bieten verschiedene Formen von Hilfe bei der Beschaffung von Fachkräften, Ingenieuren und anderen Arbeitskräften mit einer längeren Ausbildung an. Der Preis beträgt DKK 730,- pro Stunde.
In Berlin können Sie diesbezüglich Tanja Asmussen Tel. +49 30 50 50 22 07 oder E-Mail: tanasm@um.dk kontaktieren
und in Warschau Izabela Jakobsen, Tel. +48 22 56 52 917 oder E-Mail: izajak@um.dk
Aufenthalt
Ausländische Mitarbeiter, die hier festen Aufenthalt nehmen wollen, wenden sich an den Bürger-service in der Herning Kommune – sehen Sie die direkte Tel. Nr. hier. Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, folkeregisteret, sind Aufenthaltsgenehmigung und Pass vorzulegen. Es muss ein Einreiseformular ausgefüllt werden, das in 4 Sprachen vorliegt – auf Dänisch, Englisch, Deutsch und Französisch. Die/der Betreffende muss persönlich erscheinen. Der Bürgerservice ist auch für die Krankenversicherung, sygesikring, und den Familienzuschlag, familieydelse, zuständig.
Das zuständige Personal für ausländische Arbeitskräfte im Bürgerservice spricht Deutsch und Englisch.
Ausländische Mitarbeiter, die hier keinen festen Aufenthalt nehmen, wenden sich nur an die Steu-erbehörde, Skattecenter Herning. Diese Behörde sorgt für die Beschaffung des Personenkennzei-chens für die betreffende Person.
- Bezüglich Steuern kontaktieren Sie: Skattecenter Herning, Brændgårdsvej 10, 7400 Her-ning, Tel. +45 72 22 18 18, Herning: +45 72 38 49 36
- Bezüglich Aufenthaltsgenehmigung (EU- und nordische Länder) kontaktieren Sie: Statsfor-valtningen Midtjylland, St. Blichers Vej 6, Postboks 151, 6950 Ringkøbing, Tel. +45 72 56 83 00 - Direkte Tel. Nr. hier.
- Bezüglich Aufenthaltsgenehmigung (andere Länder) kontaktieren Sie den Ausländerservice: Udlændingeservice, Ryesgade 53, 2100 København Ø. Tel. +45 35 36 66 00
- Bezüglich Arbeitslosenversicherung: Holen Sie Informationen bei der relevanten A-Kasse ein.
Informationsbroschüre auf Englisch und Deutsch über die Herning Kommune kann als Pdf-Datei heruntergeladen werden.
Sprache
Der Stadtrat bzw. Gemeinderat, Kommunalbestyrelsen, bietet erwachsenen Ausländern, die in der Stadt bzw. Gemeinde wohnen und beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind, Dänischunterricht an.
Das Angebot umfasst Dänischunterricht bis zu 3 Jahren nach dem Zeitpunkt, zu dem der/die Aus-länder(in) mit dem Dänischunterricht beginnen kann – jedoch unter der Voraussetzung einer wei-terhin gültigen Aufenthaltsgenehmigung.
Im Regelfall wird an das Sprachzentrum, "lær dansk Herning", verwiesen.
Bezüglich Dänischunterricht wenden Sie sich an Frau Birthe Eybye, Ydelsesafdelingen, Tel. +45 96 28 41 11 E-Mail bskbe@herning.dk.
Sonstiges
www.workimport.dk : Wendet sich gezielt an Jobsuchende im Ausland. Hier können Sie sich auf Englisch, Deutsch, Polnisch und Schwedisch Überblick über die Bestimmungen verschaffen, die für Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, Registrierung, Steuern, Soziale Absicherung u. a. m. gelten. Ab 01. April besteht die Möglichkeit, auf der Homepage nach Arbeitskräften zu annoncieren.
www.adir.dk : Arbejdsdirektoratets Homepage – hier finden Sie relevante Formulare.
www.borger.dk/forside/udlaendinge-i-danmark : Gemeinsames Bürgerportal von KL (Landesver-band der Kommunen) und Wissenschaftsministerium. Hier kann man Informationen erhalten be-züglich: Familienzusammenführung, Aufenthalt, Arbeitsverhältnisse für Ausländer, dänische Staatsbürgerschaft u. a. m.